Über das Projekt

Mit dem Projekt „Match’In – Pilotprojekt zur Verteilung von Schutzsuchenden mit Hilfe eines algorithmengestützten Matching-Verfahrens“ verfolgen wir das Ziel, die Verteilung von Schutzsuchenden auf die Kommunen besser zu organisieren. Ein im Laufe des Pilotprojektes entwickelter Algorithmus soll die Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schutzsuchenden sowie die vorhandenen Strukturen und Ressourcen der Kommunen in eine stärkere Übereinstimmung bringen („Matching“). Die hierfür festzulegenden Kriterien werden im Rahmen eines partizipativen und mehrstufigen Prozesses entwickelt. Dadurch sollen die Interessen von Geflüchteten einbezogen und die strukturellen Voraussetzungen und individuellen Besonderheiten der beteiligten Kommunen und Schutzsuchenden berücksichtigt werden.

Das Projekt wird in einem Zeitraum von drei Jahren durch die Universität Hildesheim und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ministerien der am Projekt beteiligten Bundesländer umgesetzt. In dieser Zeit werden die relevanten Kriterien auf Seiten der aufnehmenden Kommunen und der zu verteilenden Schutzsuchenden ermittelt, ein Matching-Algorithmus programmiert und in ausgewählten Kommunen erprobt. Dabei werden ethische Grundlagen sowie die Erfordernisse des Datenschutzes berücksichtigt.

Um die Ergebnisse des Projektes zu sichern und Handlungsempfehlungen für eine mögliche breitere Umsetzung zu entwickeln, wird das Projekt wissenschaftlich begleitet. Darüber hinaus werden die Erfahrungen im letzten Projektjahr in Form eines Policy Briefs publiziert und mit Entscheidungsträger:innen auf verschiedenen politischen Ebenen diskutiert. Das Projekt wird durch die Stiftung Mercator gefördert.

Grundlegende Informationen zum Projekt sowie Unterschiede zu anderen Matching-Projekten sind hier zusammengestellt.

Einen ausführlicheren Einblick in das Projekt bietet dieser Fachbeitrag im Informationsbrief Ausländerrecht.

Teilnehmende Bundesländer und Kommunen

Hessen
  • Landkreis Groß-Gerau
  • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Landkreis Hochtaunuskreis
  • Landkreis Main-Taunus-Kreis
  • Darmstadt
Niedersachsen
  • Landkreis Aurich
  • Landkreis Helmstedt
  • Landkreis Göttingen
  • Region Hannover
  • Hansestadt Lüneburg
Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • Krefeld
  • Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke
  • Stadt Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis
  • Wuppertal
Rheinland-Pfalz
  • Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Landkreis Birkenfeld
  • Landkreis Cochem-Zell
  • Landkreis Donnersbergkreis
  • Kaiserslautern
  • Koblenz
  • Landkreis Mainz-Bingen
  • Pirmasens

FAQ


Kriterien

Es wird ein möglichst breites Feld an individuellen Eigenschaften, also Bedürfnissen, Präferenzen und Fähigkeiten der Schutzsuchenden durch die Kriterien abgedeckt. Diese Kriterien werden zudem unterschiedlich stark gewichtet.

  • Auf Seiten der Schutzsuchenden werden zunächst Ausschlussgründe abgefragt. Dabei handelt es sich um Kriterien, die dazu führen können, dass das Matching für eine bestimmte Person abgebrochen wird, etwa, weil rechtliche Ansprüche auf eine Zuweisung zu engen Familienmitgliedern in einer bestimmten Kommune die Abfrage weiterer Kriterien unnötig machen oder eine Zuweisung in eine Kommune außerhalb der Pilotkommunen sinnvoller wäre. Liegen keine Ausschlussgründe vor, erfolgt die Abfrage der Matching-Kriterien, wobei folgende Hauptkriterien einbezogen werden, die in der Regel verschiedene Unterkriterien bzw. konkrete Indikatoren enthalten: Soziale Bindungen (Familie und Freunde), Persönliche Daten (Alter und Geschlecht), Sprachkenntnisse und Fähigkeit zum Lesen und Schreiben, Wohnsituation, Arbeit, Bildung, Freizeit, Sport und Kultur, LGBTIQ*-Community und Unterstützung, Gesundheit.
  • Diesen Hauptkriterien kommt im Matching jeweils das gleiche Gewicht zu. Innerhalb jedes Hauptkriteriums werden die enthaltenen Unterkriterien jeweils noch einmal zueinander gewichtet, wobei den einzelnen Unterkriterien unterschiedliche Gewichte zukommen. Zum Beispiel erhält das Hauptkriterium „Arbeit“ analog zu den anderen Hauptkriterien 10 Punkte. Innerhalb dieses HK werden die Unterkriterien „vergangene berufliche Tätigkeiten bzw. Erwerbserfahrungen“ mit 5 und „berufliche Aspirationen“ mit 4 zueinander bewertet (Skala: 1 bis 10). Eine Ausnahme bilden die besonderen Schutzbedarfe. Diese werden jeweils einzeln im Verhältnis zu den übrigen Hauptkriterien gewichtet. Das bedeutet, je mehr besondere Schutzbedarfe eine schutzsuchende Person hat, desto höher fällt deren addiertes Gewicht im Matching aus. Das Vorgehen ist notwendig, um dem möglichen Vorliegen von sich gegenseitig verstärkenden, intersektionalen besonderen Schutzbedarfen Rechnung tragen zu können.
  • Die Teilnehmenden haben zusätzlich zu dieser vorgegebenen Gewichtung die Möglichkeit, ein Kriterium bzw. einen Bereich – wie Bildung oder Gesundheit – besonders hoch gewichten zu lassen. Daraus ergibt sich für jede Person ein individuelles Profil, das Ihre jeweiligen Schwerpunkte bei der Suche eines Ankunftsortes einbezieht.
  • Auf Seiten der Kommunen werden folgende Hauptkriterien einbezogen, die ebenfalls verschiedene Unterkriterien enthalten: Wohnen, Sprachkurse, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Kultur und Freizeit, Mobilität sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote. Diese werden mit den Kriterien auf Seite der Schutzsuchenden in Bezug gesetzt, die Gewichtung orientiert sich dabei ausschließlich an der Seite der Schutzsuchenden.

Die Kriterien wurden in einem mehrstufigen partizipatorischen Prozess entwickelt.

  • Dabei flossen neben einer Literaturrecherche die Ergebnisse von Austauschgesprächen mit Expert:innen zu verschiedenen Themenfeldern sowie von Fokusgruppen ein. Diese Fokusgruppen wurden mit Geflüchteten, die selbst als Schutzsuchende einmal das Verteilverfahren durchlaufen haben, Expert:innen für besondere Schutzbedarfe, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, in den Verteilprozess involvierten Akteur:innen sowie kommunalen Vertreter:innen durchgeführt.
  • Nachdem die Kriterien für das Matching festgelegt waren, wurden sie in messbare Indikatoren und Fragen „übersetzt“. Mithilfe dieser Fragen ist es nun möglich, die Kriterien auf Seiten der Schutzsuchenden und der Kommunen digital zu erfassen erfassen und miteinander in Beziehung zu setzen.

Freizeitaktivitäten sind wichtige Elemente des Integrationsprozesses.

  • Die Matching-Kriterien sollen die (möglichen) Bedarfe und Wünsche von Schutzsuchenden bestmöglich abbilden. Damit soll der Algorithmus eine freie Wohnortwahl unter den Bedingungen absoluter Information möglichst gut nachbilden. Die Integrationsforschung zeigt, dass für manche Personen Freizeitaktivitäten zum wichtigen Element des Integrationsprozesses werden können, etwa, weil sie dort Kontakte knüpfen, die letztlich bei der Arbeits- oder Wohnungssuche helfen, sie dort soziale Beziehungen aufbauen oder ihre Deutschsprachkenntnisse verbessern können. Zudem kann die Ausübung eines Hobbies eine Stütze sein, wenn z.B. der Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Bildungsangeboten noch nicht offensteht. Gleichzeitig können Personen auch angeben, dass für sie das Vorhandensein eines bestimmten Freizeitangebotes nicht in die Verteilentscheidung einbezogen werden soll.

Andere Matching-Projekte

Der Gedanke, Schutzsuchende mit computergestützten Verfahren bedarfsgerechter an Wohnorte zuzuweisen oder Orte und Menschen miteinander zu „matchen“, treibt zahlreiche Teams auf der ganzen Welt um.

  • Jedes Projekt verfolgt dabei einen etwas anderen Ansatz und setzt auf andere Technologien. Daneben gibt es auch Projekte, die (bislang) im akademischen Kontext verbleiben und nicht den Anspruch erheben, in der Praxis neue Verfahren zu erproben oder zu etablieren (u.a. Hertie School of Governance, Universität Potsdam). Folgende praxisorientierte Projekte gibt es derzeit:
  • Die genannten praxisorientierten Projekte unterscheiden sich von Match’In folgendermaßen:
    • Annie™ Moore: Der Fokus von Annie Moore liegt in der Optimierung der Arbeitsmarktintegration im Rahmen des Resettlements. Match’In begreift den Arbeitsmarkt als einen Faktor unter vielen und bezieht daher eine größere Bandbreite an Kriterien ein.
    • GeoMatch: Der Algorithmus von GeoMatch soll für unterschiedliche nationale Kontexte anwendbar sein. Er wird über maschinelles Lernen mit Daten aus einem Land trainiert, um Integrationschancen vorherzusagen und ist damit abhängig von der Datenverfügbarkeit über vergangene Integrationsverläufe. Bislang werden Arbeitsmarktchancen Der Algorithmus von Match’In wird auf Basis bestehender Forschungsergebnisse im Rahmen eines partizipativen Verfahrens entwickelt. Er ist weitgehend unabhängig von verfügbaren quantitativen Daten.
    • Pairity: Der Pairity-Algorithmus hat unterschiedliche Anwendungsbereiche. In einem bereits abgeschlossenen Projekt wurden Geflüchtete nach ihrer Ankunft in einer Kommune mit einer ehrenamtlichen Unterstützergruppe In einem weiteren Projekt sollen Geflüchtete im Rahmen des Resettlement mit privaten Sponsor:innen gematcht werden. Außerdem kommt der Algorithmus im Projekt Re:Match (s.u.) zum Einsatz. Match’In setzt nach der Ankunft in Deutschland, aber vor der Verteilung in die Kommunen an. Zielgruppe sind Schutzsuchende, die das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Für das Matching relevant sind die Voraussetzungen, die die Kommunen bieten.
    • Re:Match: Das Projekt legt den Schwerpunkt auf die direkte Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die sich in Polen befinden, in deutschen Kommunen. Im Gegensatz dazu setzt Match’In am regulären Asylverfahren und der Zuweisung durch die Bundesländer an. Damit soll es dauerhaft die Zuweisungsverfahren verbessern, indem es sowohl individuelle Aspekte als auch die aktuell bestehende Quotenregelung einbezieht.

Algorithmus

Eine Verteilung unabhängig von Quoten bzw. eine vollkommen freie Wohnortwahl der Schutzsuchenden scheint aktuell nicht umsetzbar.

  • Dies ist einerseits politisch begründet, andererseits fehlen bisher auch Möglichkeiten, Schutzsuchende in die Lage zu versetzen, eine wirklich informierte Entscheidung darüber zu treffen, welcher Wohnort ihnen die beste Perspektive bietet. In diesem Zusammenhang hat sich im Zuge der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine gezeigt, dass eine freie Wohnortwahl bei fehlenden Informationen über Aufnahmekapazitäten und Lebenschancen zu einer Konzentration v.a. in größeren Städten führen kann. Darüber hinaus wird es immer Schutzsuchende geben, die keine klaren Präferenzen bezüglich ihres Wohnortes haben, da sie keine persönlichen Beziehungen an einen Ort in Deutschland haben. Daher werden die Ergebnisse aus Match’In auch in Zukunft zumindest für einen Teil der Schutzsuchenden relevant sein, selbst wenn eine freie Wahl von Wohnstandorten ermöglicht würde.

Im aktuellen Verteilungsverfahren werden die Bedürfnisse, Eigenschaften und Präferenzen der Schutzsuchenden und die Gegebenheiten in den Kommunen nicht systematisch erhoben und damit oft nicht ausreichend berücksichtigt.

  • Im Rahmen des Projektes soll sich dies ändern. Schutzsuchende und Kommunen sind so vielfältig und eine erfolgreiche Integration hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass diese nicht allein durch Menschen erfasst und miteinander abgeglichen werden können. Zwar finden in Einzelfällen tagtäglich Absprachen der verschiedenen Ebenen im Verfahren mit dem Ziel einer passgenauen Verteilung statt – diese sind jedoch zeitintensiv und zu wenig systematisch, um alle Asylsuchenden gleichermaßen einzubeziehen. In Zeiten höherer Belegungs- und Zuweisungszahlen erscheint ein solches Verfahren aufgrund angespannter Personal- und Belegungssituationen zudem nicht praktikabel, auch wenn wir in unserer Zusammenarbeit oftmals ein große Engagement der operativen Ebene erleben, passgenau zuzuweisen. Im herkömmlichen Verfahren, das einzig auf menschlichem Ermessen ohne IT-gestützte Grundlage erfolgt, ist es außerdem nicht möglich, alle wichtigen Aspekte gleichzeitig Ein Matching, das alle relevanten Kriterien einbezieht und eine Grundlage für ein systematisches Verfahren liefert, kann aufgrund der hohen Komplexität und Individualität der Personen realistischerweise nur durch einen Algorithmus erfolgen. Dieser kann große Datenmengen einbeziehen und eine fundierte Grundlage für das nach wie vor wichtige menschliche Ermessen liefern.
    Match’In setzt amit also im bestehenden Verteilverfahren an. Dieses wird nur dahingehend verändert, dass die Matching-Software einen Vorschlag für die Verteilung macht. Auf diese Weise wird eine Implementierung des neuen Verfahrens ohne die Notwendigkeit z.B. von Gesetzesänderungen ermöglicht. Daher werden weiterhin Schutzsuchende gemäß der jeweiligen Aufnahmequoten in alle Kommunen verteilt, auch wenn diese unterschiedlich gute Voraussetzungen bieten. 

Von informatischer Seite wird der Algorithmus durch die Arbeitsgruppe Software Systems Engineering an der Universität Hildesheim entwickelt.

  • Die inhaltlichen Grundlagen für den Algorithmus werden durch den Arbeitsbereich Migration, Flucht und Integration der FAU Erlangen-Nürnberg und die Migration Policy Research Group der Universität Hildesheim erarbeitet. Die enge Zusammenarbeit zwischen den sozial-/ politikwissenschaftlichen und den informationswissenschaftlichen Teams sowie die direkte Entwicklung des Algorithmus gemeinsam mit Vertreter:innen der Praxis zeichnen das Projekt aus. Nähere Informationen zur inhaltlichen Entwicklung der Kriterien finden Sie hier.

Die Verteilentscheidung wird weiterhin von den Sachbearbeitenden in den zuständigen Behörden der beteiligten Bundesländer getroffen.

  • Diese sind auch im regulären Verteilverfahren für diese Entscheidung zuständig. Der Algorithmus gibt als Ergebnis des Matchings eine Reihung der teilnehmenden Kommunen aus, absteigend und unter Angabe der prozentualen Übereinstimmung zwischen den Voraussetzungen der jeweiligen Person und der zur Auswahl stehenden Kommunen. Die Sachbearbeitenden beziehen diesen Vorschlag in die Verteilentscheidung ein und halten bei Bedarf Rücksprache mit den Kommunen. Sollte es Gründe geben, die durch den Algorithmus nicht erfasst werden können und die für eine Verteilung in eine andere Kommune sprechen, kann es vorkommen, dass die Verteilung nicht in die Kommune erfolgt, die laut dem Algorithmus die passendste ist. Zudem gibt es Ausschlussgründe, z.B. enge Verwandtschaftsbeziehungen in eine bestimmte Kommune, die zu einem Abbruch des Matchings und zu einer Verteilung in eine nicht-teilnehmende Kommune führen können.

Das Matching ist in das reguläre Verteilverfahren eingebettet und verändert die gesetzlich verankerte Einbeziehung der Quote an sich nicht.

  • Daher erfolgt die Verteilung im Rahmen der Aufnahmequoten der Kommunen. Wie auch im regulären Zuweisungsverfahren können diese Quoten kurzfristig über- oder unterschritten werden, werden aber grundsätzlich berücksichtigt. Innerhalb der Quote wird durch das Match’In-Verfahren jedoch sichergestellt, dass auch individuelle Eigenschaften der teilnehmenden Schutzsuchenden und Kommunen einbezogen werden.

Rolle der Bundesländer

In allen Bundesländern kommt der gleiche Algorithmus zum Einsatz.

  • In allen Bundesländern werden die gleichen Kriterien für das Matching verwendet und dieses läuft aus technischer Perspektive gleich ab. Unterschiede gibt es lediglich bei Details in der Software, die sich aus unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen ergeben, und insbesondere in der praktischen Umsetzung, denn das Projekt ist in die bestehenden Verteilprozesse in den Bundesländern eingebettet.

Das Matching wird jeweils in die regulären Prozesse in den Aufnahmeeinrichtungen eingebettet.

  • Daher unterscheidet sich die Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern leicht voneinander. Generell werden die Schutzsuchenden in den Einrichtungen über das Projekt und die Teilnahmemöglichkeiten informiert und können sich auf Wunsch dazu beraten lassen. Wenn sie sich für die Teilnahme entscheiden -die Teilnahme ist freiwillig- , erhalten sie einen Fragebogen zur Erfassung der Kriterien und können diesen alleine oder mit Hilfe von Beratungsstellen in den Einrichtungen ausfüllen. Diese Daten werden dann in die Matching-Software übertragen. Das Ergebnis des Matchings wird an die für die Zuweisung zuständige Stelle übermittelt. Diese trifft weiterhin die Zuweisungsentscheidung, nun mithilfe des Matching-Algorithmus.

Während der Entwicklung des Algorithmus haben neben Expert:innen, Schutzsuchenden selbst und Kommunen auch die Bundesländer ihre Expertise eingebracht.

  • Sie haben schriftlich und in Austauschgesprächen die Kriterien kommentiert, auf deren Grundlage der Algorithmus die Matching-Entscheidung trifft. Dabei haben sie unter anderem eingebracht, welche Kriterien derzeit bereits im regulären Verteilverfahren Beachtung finden. Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass diese Punkte auch in den Algorithmus einfließen, um eine Schlechterstellung der im Rahmen des Matchings verteilten Schutzsuchenden gegenüber den über das reguläre Verfahren verteilten Personen zu verhindern. Auch im weiteren Verlauf des Projektes können die Bundesländer jederzeit ihre Erfahrungen einbringen, die dann während der Pilotphase in weitere Iterationen des Algorithmus einfließen können. Hierfür sind vor allem die praktischen Erfahrungen von Bedeutung, die während des Projekts in den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer gemacht werden.
  • Durch den Einbezug zahlreicher Perspektiven in der Kriterien- und Algorithmusentwicklung, also beispielweise auch derer von Expert:innen für besondere Schutzbedarfe oder Geflüchteten selbst, stellt das Projektteam sicher, dass das Match’In-Verfahren trotz der engen Zusammenarbeit mit den Behörden nicht einseitig gelagerte Interessen widerspiegelt, aber dennoch auf den wichtigen Erfahrungswerten der Mitarbeitenden in den Behörden aufbauen kann.

Die Bundesländer, die am Pilotprojekt teilnehmen, wurden einzeln angesprochen. Dafür waren aber verschieden Faktoren relevant.

  • Erstens kamen nur Flächenländer in Betracht, da in den Stadtstaaten andere Verfahren vorherrschen. Zweitens wurden auf Basis bestehender Kontakte Bundesländer angesprochen, die einem innovativen, aber auch arbeitsintensiven Prozess offen gegenüberstehen und ein Interesse an der Verbesserung der Zuweisung haben. Drittens sollten sich die Verfahren zur Zuweisung von Schutzsuchenden möglichst unterscheiden. Viertens hat das Projektteam eine regionale Streuung angestrebt. Diese konnte aber nicht vollumfänglich erreicht werden, da z.B. die angesprochenen ostdeutschen Bundesländer eine Beteiligung am Pilotprojekt ablehnten.

Langfristig soll das Projekt zu einer Entlastung der Mitarbeitenden führen.

  • Dadurch, dass die Bedarfe der Schutzsuchenden systematisch erfasst werden, soll die Zuweisung in eine Kommune passgenauer erfolgen als bislang. Dadurch sollen bürokratische Aufwände für z.B. Umverteilungsanträge sowie die Umsetzung der Wohnsitzauflage reduziert werden. Kurzfristig bedeutet das Projekt jedoch zumindest für die Beratenden, die auch die Daten der Schutzsuchenden erfassen, einen Mehraufwand. Dem wird durch einige Bundesländer dadurch Rechnung getragen, dass die Ressourcen der Beratung (je nach Struktur bei Landessozialarbeitenden oder freien Trägern) temporär erhöht werden.

Der Fragebogen sowie die Informationsmaterialien werden in die wichtigsten Herkunftssprachen der Schutzsuchenden übersetzt.

  • Leider können aufgrund der begrenzten Mittel nicht alle Sprachen abgedeckt werden. Im Falle seltenerer Sprachen muss daher ausschließlich auf Dolmetschende zurückgegriffen werden (die aber auch bei den Hauptsprachen eingesetzt werden können und sollen). Dadurch können leider nicht alle Herkunftsgruppen gleich behandelt werden; eine Teilnahme am Projekt ist aber unabhängig von der Herkunftssprache möglich.

Rolle der Kommunen

Die Auswahl der Kommunen für die Pilotierung erfolgte durch die Bundesländern in Zusammenarbeit mit dem Projektteam.

  • Während manche Bundesländer auf einzelne Kommunen gezielt zugingen, die für eine Teilnahme besonders geeignet schienen, versendeten andere einen Aufruf zur Interessensbekundung an alle Kommunen und wählten anschließend die möglichen Teilnehmenden aus. In beiden Fällen spielte neben der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung eine möglichst breite Streuung in Hinblick auf Größe, regionale Verteilung und strukturelle Voraussetzungen eine wichtige Rolle. Nur durch diese Varianz zwischen den teilnehmenden Kommunen kann der Algorithmus tatsächlich aussagekräftige Ergebnisse der Passung zwischen Schutzsuchenden und Kommunen liefern.

Die Kommunen haben während der Entwicklung des Algorithmus ihre Expertise eingebracht und befüllen die kommunalen Profile für das Matching.

  • In jeder der teilnehmenden Kommunen sind eine oder mehrere Personen für die Projektteilnahme zuständig und dienen dem wissenschaftlichen Projektteam und den Bundesländern als Ansprechpersonen. Sie waren bereits in die Entwicklung des Algorithmus eingebunden, indem sie ihre fachliche Expertise in die Auswahl der Matchingkriterien und das Matching der Kriterien auf beiden Seiten eingebracht haben. Die zentrale Aufgabe der Kommunen ist es, die kommunalen Profile zu befüllen. Das heißt, sie geben die für ihre Kommune zutreffenden Daten in die Matching-Software ein, sodass diese dann mit den Daten der Schutzsuchenden gematcht werden können. Bei der Befüllung der kommunalen Profile sind die Kommunen aufgefordert, verschiedene relevante Akteur:innen vor Ort einzubeziehen, um ein möglichst umfassendes Bild der Situation in der Kommune abbilden zu können. Hierfür können z.B. bestehende Austauschformate genutzt oder diese neu geschaffen werden. Auf diese Weise soll auch eine größtmögliche Transparenz über das Matching und die ihm zugrundeliegenden Kriterien erreicht werden. Während der Pilotphase des Matchings aktualisieren die Kommunen ihre Daten regelmäßig. Darüber hinaus wird für jede Kommune eine Infomappe erstellt, in der die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schutzsuchende aufgeführt sind. Dadurch sollen die zugewiesenen Personen möglichst schnell die für sie relevanten Einrichtungen aufsuchen können und ihr Ankommen erleichtert werden.

Während der Entwicklung des Algorithmus haben die Kommunen ihre Expertise eingebracht.

Sie haben schriftlich und in Austauschgesprächen die Kriterien kommentiert, auf deren Grundlage der Algorithmus die Matching-Entscheidung trifft. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Algorithmus von Anfang an darauf ausgerichtet ist, die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Ein wichtiger Beitrag der Kommunen lag dabei unter anderem darin, einzuschätzen, welche Informationen auf lokaler Ebene zur Verfügung gestellt werden und damit in den kommunalen Profilen abgebildet werden können. Auch im weiteren Verlauf des Projektes können die Kommunen jederzeit ihre Erfahrungen einbringen, die dann während oder ggfs. nach der Pilotphase in weitere Iterationen des Algorithmus einfließen können.

Im Rahmen der Begleitforschung steht das Projektteam in einem kontinuierlichen Austausch mit den kommunalen Ansprechpersonen.

  • Damit können aus ihren Erfahrungen gelernt und der Algorithmus und die Umsetzung verbessert werden. Zudem sollen die Ergebnisse am Ende in einem Policy Brief aufbereitet werden, der auch den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Bei Match’In geht es zunächst darum, die Situation vor Ort realistisch abzubilden.

  • Dem Projektteam ist bewusst, dass manche Kommunen bessere Voraussetzungen für die meisten Schutzsuchenden bieten, wohingegen es in anderen für alle Schutzsuchenden schwieriger werden könnte. Insgesamt sind die am Projekt teilnehmenden Kommunen aber sehr vielfältig und sie bieten unterschiedliche Voraussetzungen bezogen auf die Matching-Kriterien. Daher gehen wir davon aus, dass die teilnehmenden Kommunen unterschiedlich gut zu den teilnehmenden Schutzsuchenden passen. Diese Hypothese wird im Rahmen der Begleitforschung beantwortet. Innerhalb des Matchings wird einzelnen Kriterien (z.B. besonderen Schutzbedarfen) eine besonders wichtige Bedeutung zugemessen. Diese haben durch ihre höhere Gewichtung im Matching eine höhere Priorität. Teilnehmende, auf die diese Kriterien zutreffen, werden tendenziell eher in Kommunen verteilt, in denen entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Zudem kann die Transparenz über die (nicht) zur Verfügung stehenden Ressourcen in den Kommunen eine Debatte darüber anstoßen, wie die Aufnahmebedingungen verbessert werden können. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Mangels an Arbeitskräften in vielen Bereichen haben Kommunen ein Interesse daran, dass zuwandernde Menschen vor Ort die Bedingungen vorfinden, dass sie möglichst schnell an der Gesellschaft teilhaben und einen Beitrag hierzu leisten können. Hier kann die gemeinsame Befüllung der kommunalen Profile auch im eigenen Interesse lokale Prozesse anstoßen, um Integration und Teilhabe zu stärken. 

Aufgrund der Vielzahl an Kriterien, die in das Matching einfließen, ist nicht davon auszugehen, dass dies der Fall sein wird.

  • Trotzdem bleibt diese Möglichkeit nicht völlig unberücksichtigt. Durch den regelmäßigen Kontakt zwischen Kommunen und Projektteam besteht für die Kommunen die Möglichkeit, entsprechende Beobachtungen unmittelbar weiterzugeben. Sollte es also durch das Matching anfangs doch dazu kommen, dass bestimmte Kommunen besonders viele kostenintensive Schutzsuchende zugewiesen bekommen, kann bei der nächsten Anpassung des Algorithmus nachgesteuert werden. Falls sich aber zeigen sollte, dass gerade diese Kommunen für die entsprechenden Fälle die einzig geeigneten sind, müsste über finanzielle Ausgleichsmechanismen auf Länderebene nachgedacht werden, da die Versorgung der Schutzsuchenden an erster Stelle stehen sollte.

Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit für die Kommunen nicht besteht.

  •  In die kommunalen Profile fließen lediglich Informationen über die Situation in den Kommunen ein. Anders als die teilnehmenden Schutzsuchenden haben die Kommunen nicht die Option, Wünsche zu äußern. Zahlreiche der auf Seiten der Kommunen benötigten Informationen stehen zudem öffentlich zur Verfügung und wurden durch das Projektteam vorrecherchiert. Dies soll in erster Linie die Kommunen entlasten, kann aber auch verhindern, dass Kommunen bei Selbsteinschätzungsfragen aus strategischen Gründen unzutreffende Angaben machen. Trotzdem wird auch diese Gefahr in der Begleitforschung mitgedacht und die Verteilvorschläge des Algorithmus dahingehend überprüft.

Rolle der Schutzsuchenden

Die Schutzsuchenden werden in den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer auf verschiedenen Wegen über das Projekt informiert.

  • Teilweise unterscheiden sich die Informationswege auch zwischen den Bundesländern. Generell stehen zur Information verschiedene mehrsprachige Materialien zur Verfügung: ein Erklärvideo sowie schriftliche Informationsmaterialien. Zudem werden bestehende Formate in den Einrichtungen (z.B. Kurse, Cafés) dazu genutzt, über das Projekt zu informieren. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, kann vorab über einen QR-Code den Fragebogen einsehen und sich mit Fragen an die Beratungsstellen in den Einrichtungen wenden. 

Die Teilnahme ist für die Schutzsuchenden freiwillig.

  • Wenn sie nicht teilnehmen möchten, werden sie über das reguläre Verteilverfahren einer Kommune zugewiesen. Den Schutzsuchenden entstehen daraus keine Nachteile. Die Teilnahme am Matching kann zudem während der Befragung beendet werden, wenn deutlich wird, dass die Zuweisung in eine nicht-teilnehmende Kommune vorteilhafter für die entsprechende Person ist.

An dem Projekt können diejenigen Schutzsuchenden teilnehmen, die sich in den beteiligten Aufnahmeeinrichtungen der Länder befinden und das reguläre Asylverfahren durchlaufen.

  • In der ersten Iteration des Algorithmus ist die Teilnahme auf volljährige Einzelpersonen beschränkt. Später sollen auch Familienverbünde über das Matching zugewiesen werden können.

Die teilnehmenden Schutzsuchenden können sich zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen von den vorhandenen Beratungsstellen hinsichtlich der Projektteilnahme beraten lassen.

  • Diese Stellen unterstützen auch beim Vorausfüllen des Fragebogens, bevor die Daten in die Matching-Software eingegeben werden.

Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit nicht besteht.

  • Grundsätzlich ist das Verfahren so gestaltet, dass bei ehrlicher und informierter Beantwortung der Fragen diejenige Kommune als Ankunftsort empfohlen wird, die für die Teilnehmenden anhand ihrer Angaben die „bestmögliche“ Option Die Logik hinter dem Match’In-Verfahren geht dabei von den individuellen Eigenschaften, Präferenzen und Fähigkeiten der Schutzsuchenden aus und gleicht diese mit den Strukturen vor Ort ab – diese Perspektive soll sicherstellen, dass eine ehrliche Beantwortung der Fragen zur passendsten Zuweisungsentscheidung im Sinne der Schutzsuchenden führt und in jedem Fall eine Verbesserung zum rein quotenbasierten Verfahren darstellt. Auf diese Logik wird im Rahmen der Beratung ausdrücklich hingewiesen.
  • Es ist demnach durchaus gewünscht, dass die Präferenzen der Schutzsuchenden in die Zuweisungsentscheidung einfließen, da dies die Zufriedenheit mit und Akzeptanz der Zuweisungsentscheidung erhöhen und langfristig Teilhabemöglichkeiten vor Ort erleichtern kann. Daher werden verschiedene Interessen und Vorlieben der Schutzsuchenden gezielt abgefragt. Abschließend haben die Schutzsuchenden zudem die Möglichkeit, einen für sie besonders wichtigen Bereich (z.B. Arbeit, Bildung, Freizeit) auszuwählen und diesen gegenüber anderen Bereichen höher zu gewichten.
  • Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, und der Komplexität ihrer Bezüge ist außerdem davon auszugehen, dass die Teilnehmenden ihre Zuweisung durch gezielte (etwa bewusst falsche) Antworten nicht komplett bestimmen könnten. Eine solche Einflussnahme würde im Zweifel jedoch zu einer Verschlechterung der Passgenauigkeit der Kommune führen.
  • Diese Frage ist aus Sicht der Projektteams somit insbesondere als Herausforderung für die Beratungsarbeit zur Teilnahme einzuordnen: Es muss dabei deutlich werden, dass genaue, ehrliche Antworten zu einer möglichst passgenauen Zuweisung im Sinne der Teilnehmenden führen.

Das Erwartungsmanagement ist ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung des Projektes.

  • Im Rahmen der Aufklärung über das Projekt wird den Schutzsuchenden vermittelt, dass nicht sichergestellt werden kann, dass die Kommune, in die sie verteilt werden, in allen Punkten ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Gleichzeitig besteht natürlich die Hoffnung, durch das algorithmusgestützte Verfahren den Bedürfnissen besser zu entsprechen als bei einer rein quotenbasierten Verteilung. Nach der Verteilung in eine Kommune werden die Teilnehmenden zu zwei Zeitpunkten bzgl. ihrer Erfahrungen befragt. Sollten dabei vermehrt Enttäuschungen deutlich werden, besteht die Möglichkeit, sowohl bezogen auf die Aufklärung als auch bezogen auf das Matching nachzusteuern.
  • Enttäuschung kann auch bei den Personen entstehen, die nicht an dem Matching teilnehmen können, obwohl sie dies wünschen würden. Daher ist eine transparente Information über die Bedingungen, die für die Teilnahme erforderlich sind, essenziell.

Da es sich um ein aufwändiges Pilotprojekt handelt, können nicht von Anfang an alle Personen über den Algorithmus verteilt werden.

  • Falls auf die ersten Informationen hin eine überraschend große Personenzahl ein Interesse an der Teilnahme äußert, müsste ggf. die Information über die Teilnahmemöglichkeit zunächst eingestellt Leider werden dadurch Schutzsuchende unterschiedlich behandelt. Dies lässt sich jedoch im Rahmen der Pilotierung nicht komplett vermeiden, da auch nur einzelne Aufnahmeeinrichtung an der Pilotierung teilnehmen können und so die Personen in anderen Einrichtungen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
  • Seitens des Projektteams werden die Akteur:innen vor Ort daher umfassend informiert und insbesondere dahingehend sensibilisiert, dass im Falle einer Zugangsbeschränkung zur Teilnahme am Match’In-Projekt in keinem Falle (indirekt) diskriminierende Filter vorgenommen werden dürfen (z.B. Auswahl bestimmter Herkunftsländer/Geschlecht/Alter/…).

In der Pilotphase des Projektes müssen viele Dinge erst einmal erprobt werden.

  • Die Teilnehmenden bedürfen vorerst einer Beratung und Unterstützung durch Mitarbeitende in den Erstaufnahmeeinrichtungen, da noch nicht sichergestellt werden kann, dass alle Fragen selbsterklärend sind. Auch das Erwartungsmanagement spielt gerade im Rahmen der Pilotierung eine wichtige Rolle, da die Schutzsuchenden im Falle einer unbegleiteten Dateneingabe kaum verlässlich darüber aufgeklärt werden könnten, welche Rolle die einzelnen Fragen letztlich für die Bedingungen vor Ort spielen. Das Feedback der Mitarbeitenden in den Aufnahmeeinrichtungen ist auch für die Weiterentwicklung und Optimierung des Verfahrens notwendig. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Dateneingabe in Zukunft auch durch die Schutzsuchenden selbst, z.B. über eine App, möglich sein wird.

Begleitforschung

Die Begleitforschung verfolgt das Ziel, aus der Pilotierung des Verfahrens valide Schlussfolgerungen abzuleiten.

  • Diese sollen darlegen, ob durch die Einbeziehung der Gegebenheiten der Kommunen und der Bedürfnisse der Schutzsuchenden langfristig Integration und Teilhabe verbessert, das Potenzial von Migration für regionale Entwicklung besser genutzt und Sekundärmigration verhindert werden können. Im Rahmen der Begleitforschung wird außerdem analysiert, was bei der Durchführung des Projektes gut und was weniger gut funktioniert hat und welche Veränderungen nötig sind, um die Verteilung im Rahmen des Matchingverfahrens weiter zu optimieren. Das können Veränderungen innerhalb des Matchings sein (z.B. Sinnhaftigkeit einzelner Kriterien, Matching zwischen Kriterien, Gewichtung), aber auch innerhalb der Gegebenheiten, auf deren Grundlage das Projekt durchgeführt wird und die sich im Rahmen des Projektes nicht ändern lassen (z.B. Voraussetzungen in den Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahmequoten). Erste Ergebnisse der Begleitforschung können bereits in weitere Iterationen des Algorithmus einfließen, die während der Projektlaufzeit entwickelt werden. In erster Linie werden die Forschungsergebnisse aber zu Ende des Projektes reflektiert, in Handlungsempfehlungen übersetzt und für verschiedene Zielgruppen aufbereitet und publiziert. Dadurch wird die Wirkung des Projektes über die an der Pilotphase beteiligten Gebietskörperschaften hinaus erweitert. Zudem wird analysiert, inwiefern die Erkenntnisse aus der Pilotphase auf andere als die pilotierten Personengruppen, weitere Bundesländer und ggf. auch auf die europäische Ebene übertragbar sind.

Für die Begleitforschung werden im Sinne der Datensparsamkeit nur diejenigen (aggregierten und anonymisierten) Daten aus dem Matching verwendet, die den genannten Erkenntniszielen der Begleitforschung dienlich sind.

  • Die Ausgabe dieser Daten für das wissenschaftliche Projektteam erfolgt in anonymisierter Form. Im Zuge des Matchings werden auf Seiten der Schutzsuchenden auch einige wenige Daten erhoben, die nicht in das Matching selbst einfließen, sondern nur für die Begleitforschung genutzt werden. Zusätzlich werden die Teilnehmenden nach der Verteilung in die Kommunen zu zwei Zeitpunkten mithilfe eines Fragebogens bezüglich ihrer Erfahrungen Während der Pilotphase werden außerdem Interviews mit beteiligten Akteur:innen in Kommunen, Ministerien und nachgeordneten Behörden geführt.

 

Die Ergebnisse der Begleitforschung werden für verschiedene Zielgruppen aufbereitet und publiziert.

  • Unter anderem wird ein Policy Brief mit Handlungsempfehlungen publiziert. Diese Empfehlungen werden ebenfalls in Veranstaltungen mit Vertreter:innen von Bundesländern, Kommunen sowie Bundesministerien vorgestellt und diskutiert. Hinsichtlich einer möglichen Übertragbarkeit des Projekts auf die europäische Ebene werden Gespräche mit Vertreter:innen der Europäischen Kommission, dem Ausschuss der Regionen sowie relevanten Netzwerken angestrebt.

Da die Teilnahme freiwillig ist, kann nicht genau vorausgesagt werden, wie viele Personen im Rahmen der Pilotierung verteilt werden.

  • Damit ist auch unklar, wie groß die Menge der Daten ist, die in die Begleitforschung aufgenommen werden können. Eingegrenzt wird die Zahl der Teilnehmenden durch notwendige Filter (Ausschlusskriterien) und die Eingrenzung auf bestimmte Pilotierungsstandorte. In jedem Fall wird die Anzahl der Teilnehmenden eher gering sein – die Pilotierung soll auch der Frage nachgehen, wie gut das Verfahren „im Kleinen“ umsetzbar ist, bevor eine Übernahme in ein Regelsystem erwogen wird.

Im Rahmen der Begleitforschung werten wir die Daten bewusst zunächst qualitativ aus.

  • Um der Frage nachzugehen, ob ein Matching zu einer passgenaueren Verteilung führt, Integration vor Ort begünstigen kann und für die beteiligten Akteur:innen auf allen Seiten umsetzbar ist, sind wir auf qualitative, umfassende Befragungen aller Beteiligten angewiesen. Die kleine Fallzahl erlaubt es uns, hierbei in die nötigen Details zu gehen und Mechanismen aufzuzeigen, warum etwas gut oder nicht so gut funktioniert. Diese Daten und Analysen sind für die Weiterentwicklung des Algorithmus essenziell.

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