Im Rahmen eines Panels mit dem Titel „Governing Migration Digitally: Inclusion, Accountability, or New Inequalities?” stellten wir in zwei Vorträgen das Projekt Match’In und seine bisherigen Phasen (Katharina Euler und Anna Werning) sowie die Funktionsweise des Algorithmus im Match’In-Verfahren (Christian Sauer) vor. Ergänzt wurden diese durch einen Vortrag von Sonja Reinhold zum menschenrechtssensiblen Design digitaler Anwendungen am Beispiel des Match’In-Verfahrens.
Anschließend folgte eine Diskussion, in der wir uns den kritischen Nachfragen und hilfreichen Anmerkungen der anderen Teilnehmenden des Panels stellten. Zunächst wurde nochmal erläutert, dass sich das Match’In-Verfahren in das reguläre Zuweisungssystem des jeweiligen Bundeslandes einfügt. Das bedeutet, dass bereits bestehende Quotenregelungen zur Verteilung geflüchteter Menschen weiterhin gelten. Das Match’In-Verfahren berücksichtigt innerhalb dieser Quoten jedoch zusätzlich die individuellen Merkmale der Kommunen und der Schutzsuchenden und priorisiert besondere Schutzbedarfe. Dabei können die Quoten auch kurzfristig über- oder unterschritten werden.
Daran schloss sich die Frage an, inwiefern rechtsextreme Vorfälle in Kommunen in die Zuweisungsvorschläge des Match’In-Verfahrens einfließen. Bisher werden rechtsextreme Vorfälle in den Kommunen nicht im Match’In-Verfahren berücksichtigt, da auch Kommunen mit derartigen Vorfällen zur Aufnahme von Geflüchteten verpflichtet bleiben. Trotzdem weist die Frage auf eine schwierige ethische Abwägung des Projekts hin: Einerseits muss überlegt werden, welche Folgen eine Verteilung Schutzsuchender in Kommunen mit rechtsextremen Vorfällen haben kann. Andererseits soll aber auch verhindert werden, dass Kommunen, in denen rechtsextreme Ressentiments vorherrschen, weniger Zuweisungen erhalten. Dies könnte im schlimmsten Fall als Anreiz für weitere rechtsextreme Gewalttaten dienen, um Zuweisungen zu verhindern. Zudem fehlt eine Datenbank, die derartige Vorfälle erfasst und kategorisiert. Das Projekt berücksichtigt daher bei der Verteilung zum aktuellen Zeitpunkt stattdessen Infrastrukturen wie Beratungseinrichtungen und Teilhabeangebote auf der kommunalen Seite und besondere Schutzbedarfe auf der individuellen Seite.
Schließlich interessierten sich Teilnehmende des Panels noch dafür, wie verhindert wird, dass Schutzsuchende und Kommunen das Match’In-Verfahren strategisch nutzen, um einen bestimmten Zuweisungsvorschlag zu erhalten. Aufgrund der Vielzahl von Kriterien, die in das Matching einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit weder für Kommunen noch für Schutzsuchende besteht. In die kommunalen Profile werden ausschließlich Informationen zur jeweiligen Situation vor Ort aufgenommen und Kommunen können keine eigenen Wünsche bezüglich Charakteristika der aufzunehmenden Personen angeben. Zudem sind viele der erforderlichen Informationen öffentlich zugänglich und wurden bereits im Vorfeld vom Projektteam recherchiert. Dadurch sollen die Kommunen vor allem entlastet werden, gleichzeitig kann dadurch aber auch vermieden werden, dass sie bei Fragen zur Selbsteinschätzung aus strategischen Erwägungen unzutreffende Angaben machen. Für Schutzsuchende ist es zudem durchaus gewünscht, dass sie ihre Präferenzen im Match’In-Verfahren angeben, da dies die Zufriedenheit mit und Akzeptanz der Zuweisungsentscheidung erhöhen und langfristig Teilhabemöglichkeiten vor Ort erleichtern kann.
Insgesamt hat sich die Teilnahme an der Konferenz des ECPR mehr als gelohnt und das Projektteam hat wertvolle Impulse für die weitere Arbeit am Match’In-Verfahren mitgenommen!
Weitere Informationen zu im Panel aufgeworfenen und weiteren Fragen zum Match’In-Verfahren haben wir auch in unserem FAQ zusammengestellt.
Foto: Sonja Reinhold